 1 Anwendungsbereich

Soweit die dormakaba Deutschland GmbH, DORMA Platz 1, 58256 Ennepetal, oder ein mit ihr gem  15 f. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen (im Folgenden dormakaba genannt) einem Unternehmer (im Folgenden KUNDE genannt) Softwareprogramme einschlielich Datentrgern, Programmadaptern, Programmschlsseln oder Dokumentationen (im Folgenden Software genannt) verkauft oder dauerhaft berlsst, gelten ergnzend zu den Allgemeinen Geschftsbedingungen von dormakaba die nachfolgenden Bestimmungen.


 2 Leistungsgegenstand

(1) dormakaba wird dem Kunden die Software gem der Produktbeschreibung in der Dokumentation liefern. Sofern nicht ausdrcklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, liefert dormakaba die Software in der aktuellen Fassung. Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand und wird dem Kunden nicht zur Verfgung gestellt.

(2) Die dormakaba-Produktbeschreibung in der Dokumentation regelt die Beschaffenheit der Funktionalitt der Software abschlieend. dormakaba legt dort insbesondere fest, welche Systemanforderungen fr den bestimmungsgemen Gebrauch der Software erforderlich sind und welche Systemlandschaften, Browser und Betriebssysteme von der Software untersttzt werden. Zustzliche Beschaffenheiten der Software schuldet dormakaba nicht. 

(3) Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss ber die wesentlichen Eigenschaften der Software  inklusive der Kompatibilitt mit anderer Soft- und Hardware - informiert. Im Zweifel muss er sich vor Vertragsschluss durch dormakaba oder durch qualifizierte Dritte informieren lassen. Auf ausdrckliche Nachfrage des Kunden teilt dormakaba diesem die Einsatzmglichkeiten und -bedingungen der Software mit. 

 3 Mngelrge und Mngelhaftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mngel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mngeln zhlen auch das Fehlen von Handbchern, erhebliche, leicht erkennbare funktionale Einschrnkungen der Software oder erhebliche, leicht sichtbare Beschdigungen derselben. Ferner fallen alle Flle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wird. Solche offensichtlichen Mngel sind unverzglich im Sinne des  377 HGB nach Lieferung schriftlich gegenber dormakaba zu rgen. 

(2) Mngel, die erst spter offensichtlich werden, mssen bei dormakaba unverzglich im Sinne des  377 HGB nach der Erkennen durch den Kunden gergt werden.

(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rgepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(4) Jede Mngelrge muss eine genaue Beschreibung des Problems enthalten. 

(5) Bei jeder Mngelrge steht dormakaba das Recht zur Besichtigung und Prfung der beanstandeten Software zu.

(6) Ist die Mngelrge unberechtigt und hat dormakaba Leistungen zur Nachbesserung oder Ursachenermittlung erbracht, kann dormakaba hierfr die bliche Vergtung verlangen, wenn der Kunde erkannt hat oder fahrlssig verkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.

(7) Bei einem Mangel leistet dormakaba Gewhr, indem sie nach ihrer Wahl dem Kunden eine neue mangelfreie Software berlsst oder den Mangel beseitigt. dormakaba kann den Mangel auch beseitigen, indem der Kunde ber zumutbare Manahmen informiert wird, wie die Auswirkungen des Mangels in Zukunft vermieden werden.

(8) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn ein Softwareprodukt von dormakaba nicht mit Softwarekomponenten anderer Hersteller kompatibel ist.

(9) Der Kunde hat dormakaba die zur Vornahme der dormakaba notwendig erscheinenden Nachbesserungsarbeiten erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. 

(10) Schlgt die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehl oder ist diese innerhalb angemessener Frist nicht mglich, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergtung oder Rckgngigmachung des Vertrages verlangen.

(11) Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen eines Mangels kann der Kunde nur nach Magabe der Regelungen in  4 verlangen.

(12) Die Verjhrungsfrist fr die oberhalb in  3 Abs. 3-5 genannten Ansprche betrgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Ablieferung der Software. Die einjhrige Verjhrungsfrist gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit von dormakaba, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einem Rechtsmangel gem  438 Abs. 1 a) BGB, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit oder in sonstigen Fllen gesetzlich zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).


 4 Schadensersatz

(1) Soweit nicht anderweitig in diesen Geschftsbedingungen geregelt, sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhltnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:
a) nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) bei Vorsatz;
c) bei grober Fahrlssigkeit von Inhabern, gesetzlichen Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten;
d) bei Nichteinhaltung einer Garantie;
e) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit oder
f) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfllung die ordnungsgeme Durchfhrung des Vertrags erst ermglicht und auf deren Erfllung der Vertragspartner vertrauen darf. Der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch des Kunden ist fr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Flle vorliegt.

(3) Die Haftung ist bei fahrlssiger Pflichtverletzung von dormakaba oder ihrer Erfllungsgehilfen auf  50.000,- begrenzt, sofern in Hhe dieses Betrages die vertragstypischen vorhersehbaren Schden abgedeckt werden und dormakaba oder ihrer Erfllungsgehilfen kein vorstzliches oder grob fahrlssiges Verhalten zur Last fllt.

(4) Bei Verlust von Daten ist die Haftung von dormakaba auf den Aufwand beschrnkt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des Kunden wiederherzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmig und im erforderlichen Umfang zu sichern, z.B. durch Herstellung von Sicherungskopien. 

(5) Eine nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Der Einwand des Mitverschuldens bleibt von den vorstehenden Regelungen unberhrt.

(7) Die Verjhrungsfrist fr die in  4 genannten Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprche betrgt ein Jahr. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit von dormakaba, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einem Rechtsmangel gem  438 Abs. 1 a) BGB, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fllen gesetzlich zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).


 5 Rechte Dritte

(1) dormakaba wird den Kunden in zumutbarem Rahmen gegen alle Ansprche verteidigen, die ein Dritter wegen etwaiger Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts in der Bundesrepublik Deutschland stellt, und dem Kunden rechtskrftig gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbetrge bernehmen, sofern der Kunde dormakaba von solchen Ansprchen unverzglich schriftlich benachrichtigt hat und dormakaba alle Abwehrmanahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

(2) Sind Ansprche nach  5 Abs. 1 erhoben worden oder nach Ansicht von dormakaba zu erwarten, kann dormakaba die Software auf eigene Kosten ndern, austauschen oder ein Nutzungsrecht zu Gunsten des Kunden erwirken.

(3) Ist eine nderung oder ein Austausch oder die Erwirkung eines Nutzungsrechtes mit angemessenem Aufwand nicht mglich, kann dormakaba die Software nach schriftlicher Benachrichtigung gegen Erstattung des Zeitwertes zurcknehmen. In diesem Fall haftet dormakaba fr dem Kunden etwa darber hinaus entstehende Schden oder Aufwendungen ausschlielich nach Magabe des  4.

(4) dormakaba ist von smtlichen vorstehenden Verpflichtungen frei, wenn Ansprche eines Dritten darauf beruhen, dass die Software gendert oder zusammen mit nicht von dormakaba zugelassener Ware oder sonstigen nicht von dormakaba zugelassenen Gegenstnden oder einem Versto gegen vertragliche Bestimmungen genutzt wurde.

 6 Nutzungsrechte 

(1) dormakaba rumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich und rtlich unbefristetes  Nutzungsrecht an der Software ein. Diese darf der Kunde nur im vertraglich festgelegten Umfang nutzen. Der Kunde ist auer in den gesetzlich zugelassenen Fllen (z.B.  69 e) Urheberrechtsgesetz) nicht berechtigt, die Software von dormakaba zu verndern, zu disassemblieren oder zu dekompilieren. Eine Vermietung der Software ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von dormakaba zulssig.

(2) Das Recht zur Nutzung der Software geht mit der vollstndigen Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden ber.

(3) Zur Datensicherung darf der Kunde eine Kopie von der Software herstellen. Dabei hat er alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheber-rechtsvermerke unverndert mit zu vervielfltigen und ber den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu fhren. Dokumentationen darf er nicht verviel-fltigen.

(4) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfgung stehenden Hardware einsetzen; dabei hat er die von dormakaba fr die jeweilige Softwareversion angegebenen Systemvoraussetzungen zu beachten. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware lschen.

(5) Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsrecht an der Software an Dritte zu veruern oder zu verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklrt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenber einverstanden. In jedem Fall darf er die Software dem Dritten nur einheitlich berlassen. Sicherungskopien der Software muss er dem Dritten ebenfalls bergeben oder aber die nicht bergebenen Sicherungskopien vernichten. Gleichzeitig muss er seine Nutzung der Software vollstndig und endgltig einstellen. 

(6) Der Kunde hat dafr Sorge zu tragen, dass die Software, deren Vervielfltigungen und die Dokumentation nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dormakaba an Dritte vermietet werden.

(7) Die vorstehenden Regelungen in  6 Abs. 1 bis 5 gelten ebenfalls fr smtliche dem Kunden etwa bekannt gewordene Verfahrenstechniken und Know-how.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, auch ber die Dauer dieses Vertrages hinaus, die Software, etwa bekannt gewordene Verfahrenstechniken und Know-how im Ganzen oder in Teilen Dritten  auer in den  6 Abs. 1-5 genannten Ausnahme-Fllen - nicht zugnglich zu machen. Er steht dafr ein, dass keiner seiner Mitarbeiter oder Dritte die Software, etwa bekannt gewordene Verfahrenstechniken oder Know-how im Ganzen oder in Teilen fr andere Zwecke als die in  6 Abs. 1-3 genannte Nutzung verwendet.


 7 Warenzeichen, Urheberrechtsvermerke, alphanumerische Kennungen

Warenzeichen, Urheberrechtsvermerke oder alphanumerische Kennungen der Software oder der Dokumentation darf der Kunde nicht verndern.


(Stand:  April 2014)